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E-Check Rettert nach DGUV Vorschrift 3
Von elektrischen Anlagen geht stets ein Risiko aus. Gerade im betrieblichen Umfeld kann es zu Stromunfällen kommen, wenn die Wartung unterlassen wird. Als Privatperson ist der sogenannte „E-Check“ durchaus zu empfehlen. Für Firmen ist er vorgeschrieben. Grundlage bildet die DGUV 3, eine Verordnung der Unfallkassen. Sie beschreibt, welche unter Spannung stehende Anlagen wann überprüft werden müssen.
E-Check in Rettert: Die Verantwortung liegt beim Betreiber!
Sie sind Betreiber einer ortsfesten oder ortsveränderlichen elektrischen Anlage? Dann müssen Sie Sorge dafür tragen, dass von diesen keine Unfallgefahr ausgeht. Der E-Check ist nichts weiter als eine Maßnahme, um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten und Verletzungen zu verhindern. Gleichzeitig wird bei der Überprüfung sichergestellt, dass Produktionsanlagen und elektrische Betriebsmittel ordnungsgemäß funktionieren. Das etwaige Aufdecken von Fehlerquellen kann auch dazu beitragen, dass die Produktivität des Betriebs gewährleistet bleibt.
Prinzipiell kann das Unternehmen seine Anlagen selber überprüfen. Allerdings verfügen nur größere Betriebe über qualifiziertes Fachpersonal. Das Bereithalten von zertifizierten Elektrotechnikern ist oftmals keine rentable Strategie. Wer sich auf seine Kernkompetenzen besinnt, der beauftragt eine erfahrene Fachfirma, die den E-Check schnell und kompetent durchführt. Der Gesetzgeber schreibt zudem vor, dass bei Prüfern eine Befähigung bestehen muss. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Durchführung des E-Checks müssen bestens bekannt und umsetzbar sein. Darüber hinaus ist auch eine berufliche Praxis von nicht weniger als einem Jahr gefordert. Es versteht sich von selber, dass auch der sachgerechte Umgang mit sauber kalibrierten Messgeräten Grundvoraussetzung ist.
Elektrofachbetriebe, welche sich auf die Prüfung elektrischer Anlagen spezialisiert haben, arbeiten besonders effizient und zügig. Dies ist immer dann besonders vorteilhaft, wenn Unterbrechungen in Produktionsprozessen sehr kostspielig sind.
Was genau muss überprüft werden?
Prinzipiell kann gesagt werden, dass alle Geräte, durch die Strom fließt, von der Prüfpflicht erfasst werden. Unterschieden wird dabei zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen. Ortsveränderlich sind jene elektrischen Betriebsmittel, die sich einfach von einem Ort zum anderen transportieren lassen. Als typisches Beispiel lässt sich etwa die Bohrmaschine nennen, welche auf die Baustelle mitgenommen wird. Im Büro umfasst die Prüfung PC-Systeme inklusive Monitore, Scanner und Drucker.
Elektrische Anlagen, welche man als ortsfest bezeichnet, sind nicht ohne hohen Aufwand zu bewegen. Geräte in der Betriebsküche (Herde, Kühlschränke, Gefriertruhen) gelten ebenso wie Produktionsanlagen oder elektrische Verteilersysteme als ortsfest. Auch die Fotovoltaik Anlage auf dem Dach wird auf die Einhaltung geltender Sicherheitsstandards getestet. In diesem Zusammenhang spricht man auch von dem „E-Check PV“.
Wie gestaltet sich das Prüfintervall?
Generell müssen elektrische Anlagen immer dann geprüft werden, wenn diese zum ersten Mal in Betrieb genommen werden. Eine Ausnahme von dieser Regel ist dann gegeben, wenn der Hersteller die Betriebssicherheit garantiert. Auch wenn Anlagen abgeschaltet wurden, müssen diese vor der erneuten Inbetriebnahme neu geprüft werden.
Wie oft der E-Check anschließend durchgeführt werden muss, hängt von der Art des elektrischen Betriebsmittels ab. Pauschal kann man von einem 4-Jahresintervall ausgehen. Trotzdem sollte man sich genau ob der bestehenden Vorschriften beim Hersteller erkundigen. Insbesondere medizinische Geräte werden häufiger kontrolliert. Das Medizinproduktegesetz (MPG) schreibt nämlich vor, dass der Elektrotechniker alle 12 Monate einen Blick auf das Gerät werfen muss.
Ablauf der DGUV Vorschrift 3 Prüfung in Rettert
Wer eine Fachfirma mit dem E-Check in Rettert beauftragt, muss sich um den korrekten Ablauf keine Gedanken machen. Generell werden bei der Prüfung drei Schritte durchlaufen. Zuerst findet eine Sichtprüfung statt. Dies bedeutet lediglich, dass der Experte die elektrischen Betriebsmittel in Augenschein nimmt. Manch Schaden lässt sich so bereits erkennen (kaputte Kabel, mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen etc.). Auch fehlerhafte Installationen können so aufgedeckt werden.
Eine positive Sichtprüfung belegt aber noch lange nicht, dass die Funktionstüchtigkeit der Anlagen gegeben ist. Bei der Funktionsprüfung wird genau untersucht, ob automatische Abschaltvorrichtungen greifen. Zu guter Letzt kommen professionelle Messgeräte zum Einsatz. Diese erkennen etwa gefährliche Spannungsspitzen, die dem Auge unentdeckt bleiben. So wird sichergestellt, dass Maximalwerte eingehalten werden.
Wer mit der Thematik noch nicht sonderlich gut vertraut ist, der stellt auch die Frage nach der Dauer der DGUV Prüfung. Hierzu lässt sich jedoch keine pauschale Aussage treffen. Entscheidend sind die Größe des Betriebes sowie die Komplexität und Anzahl der zu prüfenden Anlagen. In manchen Firmen verlässt der Prüfer das Betriebsgelände nach wenigen Stunden. Eine umfangreiche DGUV 3-Prüfung kann aber auch etliche Tage in Anspruch nehmen.
Prüfsiegel: So wird der Nachweis über die Kontrolle geführt
Kann der erfolgte E-Check nicht nachgewiesen werden, hat man als Unternehmen gegenüber der Versicherung nichts in der Hand. Die Betriebssicherheit der Anlagen ist vielleicht gewährleistet, aber man bleibt bei Unfällen trotzdem haftbar. Darum muss die Prüfung nach DGUV V3 nachgewiesen werden. So man gegenüber Behörden und Versicherungen auch nachweisen, dass der Check von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt wurde.
Der wichtigste Nachweis ist das Prüfprotokoll, welches vom Elektrofachbetrieb ausgestellt wird. Für dieses besteht eine Norm (DIN VDE 0100 0105), die erfüllt werden muss. Für manche Geräte wird zudem ein Prüfsiegel erstellt. Dieses wird auf die Oberfläche des Geräts aufgebracht und dient als zusätzlicher Prüfbeleg. Darüber hinaus erinnert der Aufkleber auch an das vorgeschriebene Prüfintervall.
Was passiert, wenn der E-Check in Rettert nicht durchgeführt wird?
Jeder gewerbliche Betreiber elektrischer Anlagen ist gesetzlich dazu angehalten, den E-Check zu planen und von einem zertifizierten Fachbetrieb durchführen zu lassen. Wer sich die Kosten sparen möchte, sollte diesen Plan möglichst schnell verwerfen. Kommt es nämlich zu einem Stromunfall, ist der Betreiber der Anlage voll in die Haftung zu nehmen.
Dabei geht zum einen um etwaige Schadenersatzforderungen. Entsteht ein Brand, der auf das Nachbargebäude überspringen, reißt dies den Betrieb oft in die Insolvenz. Vor Gericht hat man absolut keine Chance, sich um die Begleichung des Schadens zu drücken. Das rechtliche Risiko ist aber auch ohne dass der Schadensfall eintritt, beträchtlich. Stellt sich bei einer behördlichen Prüfung heraus, dass der E-Check nicht im vorgeschriebenen Intervall durchgeführt wurde, hagelt es im besten Fall Bußgelder. Je nach Sachlage kann die Nachlässigkeit der Firmenleitung aber auch als Straftat gewertet werden. Sogar Haftstrafen sind denkbar. Aus diesem Grund ist es jedem Unternehmen zu empfehlen, den Vorschriften der DGUV V3 vollumfänglich nachzukommen.
Es existieren aber auch noch mehr Argumente, warum es sich lohnt, der Prüfvorschrift nachzukommen. Viele Unfallversicherungen bieten bei regelmäßiger Prüfung einen Bonus in Form einer Rabattierung an. Natürlich sollte es auch im Interesse der Firmenleitung sein, dass Angestellte sich nicht verletzen und einsatzfähig bleiben.
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